1. Schutzvertrag

Wir vermitteln nur mit Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebühr. Zukünftige Halter, die den Schutzvertrag unterschreiben, verpflichten sich, die Tiere nach §2 des Tierschutzgesetzes zu halten und ihnen die bestmögliche medizinische Behandlung bei Krankheit zukommen zu lassen. Wir wollen sicher gehen, dass unsere Tiere nicht in die falschen Hände geraten.


2. Schutzgebühr

Mit der Schutzgebühr wollen wir unsere Nottiere schützen. Sie ist kein "Kaufpreis", sondern hilft uns, zukünftige Nottiere versorgen zu können. Die Höhe soll "Spontankäufe" verhindern. Alle unsere Tiere werden tierärztlich gecheckt abgegeben, standardmäßige Kotuntersuchung auf Darmparasiten wie z.B. Kokzidien und Würmer, Böckchen immer kastriert und Kaninchen immer geimpft (Myxomatose & RHD1 & RHD2).

Die Schutzgebühr beträgt für Meerschweinchen:
Weibchen 30 Euro
Kastrierte Bock 45 Euro
(Kastriertes Weibchen 55 Euro).

Die Schutzgebühr beträgt für Kaninchen:
Weibchen 40 Euro
Kastrierte Rammler 55 Euro
(Kastriertes Weibchen 65 Euro).


3. Weitergabe und Rücknahme

Eine dauerhafte Weitergabe unserer Tiere an Dritte ist vertragswidrig. Sollte das Tier wieder abgeben werden müssen, ist der Halter verpflichtet das Tier an uns zurück zu geben. Ebenfalls sind wir verpflichtet das Tier in einem angemessenen Zeitrahmen zurück zu nehmen.

4. Vor- und Nachkontrollen

Wir vermitteln Nottiere nur mit einer persönlichen In-Augenschein-Nahme des zukünftigen Zuhauses. Wir wollen uns persönlich versichern, dass die Tiere, die wir gesund gepflegt und gehegt haben, es weiterhin gut haben werden. Desweiteren finden, wenn die Möglichkeiten es zulassen, Nachkontrollen statt. Dann werden wir, natürlich mit Ankündigung, noch einmal nach dem Rechten sehen. In den meisten Fällen bekommen wir aber von den neuen Haltern regelmäßig ein Feedback und viele schöne Bilder und Videos.

5. Haltungsbedingungen

Wir vermitteln Meerschweinchen grundsätzlich nur in Gehege, die 24 Stunden am Tag mindestens 2m2 für zwei Meerschweinchen Platz an Grundfläche ohne Etagen bieten (Jedes weitere Meerschweinchen plus jeweils 0,5m2) und an einen ausreichend großen und attraktiv gestalteten Auslauf angeschlossen sind. Kaninchen haben einen Platzanspruch von 3m2 pro Tier an Grundfläche ohne Etagen. Wir vermitteln nicht in Einzelhaltung und nicht in handelsübliche Gitterkäfige oder Holzaußenställe ohne einen 24 Stunden am Tag angeschlossenen und barrierefreien Zugang zum Auslauf. Außerdem legen wir Wert auf artgerechte (getreidefreie) Ernährung mit viel Frischfutter und wünschen uns diese auch von den zukünftigen Adoptanten unserer Nottiere. Alle Kaninchen sollten auch im neuen zu Hause regelmäßig geimpft werden (Myxomatose & RHD1 & RHD2)!


6. Gruppenzusammensetzungen

Bei Meerschweinchen empfehlen wir die Haltung von einem kastrierten Männchen und mindestens zwei Weibchen. Bei Kaninchen empfehlen wir die Haltung von einem kastrierten Männchen und einem (kastrierten) Weibchen, aber eine gemischtgeschlechtliche Gruppe ist unter bestimmten Voraussetzungen auch harmonisch möglich. Wir vermitteln kastrierte, männliche Meerschweinchen nicht in Gruppen, in denen bereits ein Kastrat vorhanden ist. Weibchen, egal ob Meerschweinchen oder Kaninchen, vermitteln wir nicht in eine reine Weibchenhaltung. Bockgruppen unter Meerschweinchen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, aber kein Kaninchen raten wir davon ab. Weibchen, egal ob Meerschweinchen oder Kaninchen, werden grundsätzlich nicht in Haushalte mit unkastrierten Männchen vermittelt.


7. Meerschweinchen, Kaninchen und Kinder

Grundsätzlich vermitteln wir Meerschweinchen nur zu Meerschweinchen und Kaninchen nur zu Kaninchen. Ausnahmen gibt es hierbei jedoch, wenn ausreichend Platz und Versteckmöglichkeiten da sind und natürlich von jeder Art mindestens 2 verträgliche Vertreter vorhanden sind.
Wir vermitteln nur an volljährige Personen. Kinder unter 18 Jahren dürfen nur mit der Erlaubnis und Unterschrift ihrer Eltern ein Tier aufnehmen. Meerschweinchen sind keine Kuscheltiere und sind für Kinderzimmerhaltung in den meisten Fällen nicht geeignet. Wünschen Sie sich Meerschweinchen für Ihre Kinder, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir können dann alles Weitere klären.


8. Zucht

Nein! Alle Schützlinge, die wir vermitteln, werden ausschließlich als Liebhabertiere in ein neues Heim weitergegeben und dürfen nicht zur Zucht "benutzt" werden. Alle unsere Böcke vermitteln wir nur kastriert und zu Weibchen erst nach einer 6-wöchigen Wartezeit nach der Kastration.


9. Vermittlungsradius

Wir vermitteln unsere Tiere hauptsächlich im Ruhrgebiet, um auch nach der Vermittlung mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können. In Ausnahmefällen kann ein Vermittlungstier bei persönlicher Abholung und vorheriger Vorkontrolle deutschlandweit vermittelt werden.


10. Außenhaltung

Natürlich vermitteln wir unsere Schützlinge auch in Außenhaltung. Es gibt aber einige Faktoren, die dabei berücksichtigt werden müssen: Das Außengehege muss ordentlich und von allen 6 Seiten gegen Eindringlinge (wie z.B. Katzen, Raubvögel, Ratten, Mardern, Füchsen, Waschbären, Hunden und Katzen) und gegen Ausbruch abgesichert sein. Ein noch so stabiles Netz über einem Metallsteckgehege oder verbauter sechseckiger Karnickeldraht bietet erfahrungsgemäß keinen ausreichenden Schutz!! Für den Boden empfehlen wir mardesicheren Draht zu vergraben oder Gehwegplatten zu verlegen und für die Seiten, eine stabile, dicke Holzverkleidung oder ebenfalls mardersicheren Draht. Ein mardersicherer Draht ist: viereckig, punktverschweißt, dick genug (min. 1,0 mm Drahtstärke), engmaschig genug (maximal 19x19mm) und verzinkt! Bei ganzjähriger Außenhaltung natürlich auch winterfest also mit guter Isolierung, desweiteren können nur Gruppen ab 4 Tieren ganzjährig draußen wohnen, damit sie mit ihrer Körperwärme gemeinsam die Wärme in der Schutzhütte halten können. Kaninchen vermitteln wir unter den bereits genannten Bedingungen auch in Paarhaltung in Außenhaltung, weil diese ein schützendes Unterfell entwickeln, was Meerschweinchen nicht können. Und natürlich können Tiere, die bei uns in Innnenhaltung wohnen, nur während der Sommermonate in Außenhaltung vermittelt werden. Tiere, die bei uns auch in Außenhaltung untergebracht sind, können selbstverständlich das ganze Jahr über auch in Außenhaltung vermittelt werden.


11. Reservierung

Die Vermittlungsschweinchen werden erst dann als fest reserviert, wenn von beiden Seiten aus dem Umzug nichts mehr im Weg steht, das heißt, wenn die neuen Halter alle Vermittlungsbedingungen nachweislich erfüllen und die Schutzgebühr bezahlt ist. Es ist in keinem Fall möglich eine einmal eingegangene Schutzgebühr zurückzuzahlen, es sei denn, das Tier ist aus gesundheitlichen Gründen zum Zeitpunkt der Vermittlung nicht vermittelbar.


12. Sonstiges

Wir führen keine Vermittlungen über Dritte durch. Darum bitten wir darum, dass sich Interessenten mit uns persönlich und mit einer ausführlichen Selbstauskunft (mit Bildern und Beschreibung vom Zuhause der Tiere) in Verbindung setzen. Außerdem bitten wir darum, den Personalausweis für den Schutzvertrag bereitzuhalten.